„Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW (Auszug)
„Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ zur CoronaSchutzVO NRW (Auszug)
- Kundinnen und Kunden müssen sich nach Betreten des Fitnessstudios die Hände waschen oder desinfizieren
- Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten.
- Kundenkontaktdaten, sowie Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Fitnessstudios bzw. der Geschäftsräume sowie die Teilnahme an bestimmten Kursen, sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren. (Deshalb ist ein Ein- und Auschecken notwendig)
Gästen, die nicht zur Einhaltung der nachfolgenden Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu
verwehren.
- Umkleiden sind ausschließlich zur Verwahrung der privaten Gegenstände der Kundinnen und Kunden in den Spinden zu öffnen.
- Die Nutzung der Duschen sowie Schwimmbecken, Saunen und Solarien etc. ist bis auf Weiteres untersagt.
- Selbstbedienung der Kundinnen und Kunden an offenen Getränkespendern bleibt bis auf Weiteres unzulässig. Flaschenabgabe ist zulässig.
- Das Unterlegen großer, selbst mitgebrachter Handtücher ist obligatorisch.
- Die Kontaktflächen aller Sportgeräte sowie weitere Kontaktflächen (bspw. Spinde, Ablagen etc.) sind nach jedem Gebrauch mit einem fettlösenden Reiniger zu reinigen oder mit einem geeigneten zu desinfizieren.
- Sportequipment, wie Therabänder, Matten etc., deren Kontaktflächen schlecht zu desinfizieren sind, dürfen den Kunden nicht zur Verfügung gestellt werden.
Bitte lasst uns alle an diese Regeln halten, damit wir einen reibungslosen Ablauf
des Trainings haben und die Anlage für den Trainingsbetrieb erhalten bleibt!